Strafrecht hat nicht nur mit Diebstahl und Körperverletzung zu tun. Die Einhaltung zahlreicher Berufspflichten ist inzwischen strafbewehrt, vom Steuerrecht bis zum Arzt- und Arzneimittelrecht. Während eines Ermittlungsverfahrens stehen den Strafverfolgungsbehörden weitgehende und tiefgreifende Befugnisse zu. Wir stehen Ihnen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung zur Seite. Unsere Tätigkeitsgebiete sind insbesondere: