Gesellschafts- und Handelsrecht
Unsere Beratungstätigkeit beginnt bei der Gründung von Unternehmen und reicht über alle Kapitalmaßnahmen bis hin zu möglichen Liquidationsverfahren. Auch Nachfolgefragen bei Familiengesellschaften spielen eine wichtige Rolle. Im Handelsrecht geht es vor allem um Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht sowie um das Recht der Handelsgeschäfte. Unserer Tätigkeitsgebiete sind insbesondere:
Gesellschaftsverträge
Umwandlungsrecht
Unternehmenskäufe
Unternehmensnachfolge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leasing
Handelsvertreterrecht
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