Bau- und Architektenrecht
Wir lösen sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer die sich bei der Entwicklung, Planung und Errichtung von Bauvorhaben ergebenden juristischen Probleme, sei es gutachterlich beratend oder in der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Unsere Tätigkeitsgebiete sind insbesondere:
Bauvertragsrecht
Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen
Gewährleistung und Mangelansprüche
Recht der Bauträger
Sicherheiten und deren Verwertung im Baurecht
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